Doppelbesteuerung
2024
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Gesetz über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern
Vom
(BGBl. II S. 755)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Art. 1
Dem in Bonn am unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern sowie dem gleichzeitig unterzeichneten Schlußprotokoll wird zugestimmt.
Art. 2
(1) Das Abkommen nebst Schlußprotokoll wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 12 Abs. 1 und das Schlußprotokoll in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Art. 3 (gegenstandslos)
Art. 4
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.