Doppelbesteuerung
2024
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e) Privatstiftung
52 Das Privatstiftungsgesetz stammt aus dem Jahre 1993. In Ergänzung zu den zivilrechtl. Vorschriften wurden umfangreiche steuerrechtl. Begleitmaßnahmen geschaffen. Die Privatstiftung eignet sich v. a. zur langfristigen Erhaltung und Sicherung von Vermögen. So ist etwa steuerbegünstigte Thesaurierung in der Stiftung dadurch möglich, dass inl. Dividenden, Dividenden aus intern. Schachtelbeteiligungen (s. Rz. 44) sowie Dividenden aus EU-/EWR-Portfoliodividenden (s. Rz. 44a) in der Privatstiftung steuerfrei sind. Der Wechsel zur Anrechnungsmethode gilt jedoch auch für den Dividendenbezug durch Privatstiftungen. Bei Zinserträgen und Gewinnen aus der Veräußerung von mind. 1 vH Kapitalanteilen nach Ablauf der Spekulationsfrist greift die sog. Zwischenbesteuerung iHv. 12,5 vH. Die Zwischenbesteuerung fällt nur an, wenn die Privatstiftung in diesem Jahr keine KapESt-pflichtigen Zuwendungen (in mind. gleicher Höhe) an Begünstigte vornimmt und kann bei späteren Ausschüttungen angerechnet werden, wodurch es in Summe bei der Belastung mit 25 vH KapESt bleibt. Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen von mind. 1 vH führen dann zu keiner Zwischenbesteuerung, wenn die still...