Doppelbesteuerung
2024
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Art. 26 Informationsaustausch (Art. 26 MA)
Inhaltsübersicht
I. Übereinstimmung mit dem MA
1. Gemeinsamkeiten
2. Unterschiede
II. Abs. 13 des Protokolls zu Art. 26
III. Abs. 13a des Protokolls zu Art. 26
Protokoll: (13) Zu Artikel 26:
Soweit auf Grund dieses Abkommens nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts personenbezogene Daten übermittelt werden, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen unter Beachtung der für jede Vertragspartei geltenden Rechtsvorschriften:
Der Empfänger unterrichtet die übermittelnde Stelle auf Ersuchen über die Verwendung der übermittelten Daten und über die dadurch erzielten ...