zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Elektronische Übermittlung von Daten der Lohnzettel § 4., BGBl. I Nr. 579/2020, gültig ab 19.12.2020

§ 4.

(1) Vom Bundesministerium für Finanzen sind im Einvernehmen mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger Richtlinien zu erstellen, die den Satzaufbau und die Regeln über die Feldinhalte der zu übermittelnden Datensätze enthalten.

(2) Die Übermittlung hat diesen Richtlinien zu entsprechen.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
TAAAF-30965