§ 1. Befähigungsnachweis
Die Befähigung für die Ausübung des gebundenen Gewerbes der Spediteure einschließlich der Transportagenten gemäß § 124 Z 19 der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) ist durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Prüfung gemäß § 2 nachzuweisen.
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PAAAF-30962