§ 5.
(1) § 2 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 12/2003 tritt mit in Kraft.
(2) Die §§ 1 Abs 1 und 2 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 33/2005 treten mit in Kraft.
(3) Verfahren, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der in den vorstehenden Absätzen zitierten Verordnungen jeweils anhängig sind, sind nach den jeweils bis dahin geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.
(4) § 1 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 44/2012 tritt mit in Kraft.
(5) Die §§ 1 Abs 3 und (§) 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 72/2013 treten mit in Kraft.
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