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Pyr-LV 2004 § 23., BGBl. II Nr. 252/2004, gültig von 18.06.2004 bis 17.06.2004

8. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 23.

Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinien 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, welches das Verfahren nach der Richtlinie 83/189/EWG kodifiziert, unter der Notifikationsnummer 2003/352/A notifiziert.

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