DBA Südafrika (Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - Südafrika; Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Südafrika)) Artikel 27 Diplomaten und Konsularbeamte, BGBl. III Nr. 40/1997, gültig ab 06.02.1997

Artikel 27 Diplomaten und Konsularbeamte

Dieses Abkommen berührt nicht die steuerlichen Vorrechte, die den Diplomaten und Konsularbeamten nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder auf Grund besonderer Übereinkünfte zustehen.

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