zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
DBA Korea (Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - Korea; Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Korea/R)) Artikel 29 Inkrafttreten, BGBl. III Nr. 6/2023, gültig ab 01.03.2023

Artikel 29 Inkrafttreten

(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Wien ausgetauscht.

(2) Das Abkommen tritt am 1. Tag des dritten Monats in Kraft, das dem Monat folgt, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist, und seine Bestimmungen finden Anwendung

a) in Korea:

i) in bezug auf an der Quelle erhobene Steuern auf die Beträge, die am oder nach dem 1. Jänner des Kalenderjahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht wurden, an nichtansässige Personen gezahlt oder gutgeschrieben werden; und

ii) in bezug auf andere Steuern auf die Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Jänner des Kalenderjahres beginnen, das dem Kalenderjahr folgt, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist;

b) in Österreich:

i) in bezug auf an der Quelle erhobenen Steuern auf die Beträge, die am oder nach dem 1. Jänner des Kalenderjahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist, bezahlt werden; und

ii) in bezug auf andere Steuern auf die Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Jänner des Kalenderjahres beginnen, das dem Kalenderjahr folgt, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
VAAAF-30947