DBA Korea (Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - Korea; Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Korea/R)) Artikel 27 Diplomaten und Konsularbeamte, BGBl. Nr. 486/1987, gültig ab 01.12.1987
Artikel 27 Diplomaten und Konsularbeamte
Dieses Abkommen berührt nicht die steuerlichen Vorrechte, die Personen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder auf Grund besonderer Übereinkünfte zustehen.
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VAAAF-30947