AuslBG Anlage A Zulassungskriterien für besonders
Hochqualifizierte gemäß § 12
Anlage A Zulassungskriterien für besonders Hochqualifizierte gemäß § 12
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Kriterien | Punkte |
Besondere Qualifikationen bzw. Fähigkeiten | maximal anrechenbare Punkte: 40 |
Abschluss eines Studiums an einer tertiären
Bildungseinrichtung mit vierjähriger Mindestdauer | 20 |
– im Fachgebiet
Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften oder Technik
(MINT-Fächer). | 30 |
– mit Habilitation
oder gleichwertiger Qualifikation (z. B. PhD) | 40 |
Letztjähriges Bruttojahresgehalt in einer
Führungsposition eines börsennotierten Unternehmens oder
eines Unternehmens, für dessen Aktivitäten bzw.
Geschäftsfeld eine positive Stellungnahme der
zuständigen Außenhandelsstelle vorliegt: | |
50 000 bis 60 000 Euro 60 000 bis 70 000 Euro über 70 000 Euro | 20 25 30 |
Forschungs- oder Innovationstätigkeit (Patentanmeldungen, Publikationen) | 20 |
Auszeichnungen (anerkannte Preisträgerschaft) | 20 |
Berufserfahrung (ausbildungsadäquat oder in
Führungsposition) | maximal anrechenbare Punkte: 20 |
Berufserfahrung (pro Halbjahr) sechsmonatige Berufserfahrung in Österreich | 1 10 |
Sprachkenntnisse | maximal anrechenbare Punkte: 10 |
Deutsch- oder Englischkenntnisse zur elementaren Sprachverwendung auf einfachstem Niveau (A1) oder zur vertieften elementaren Sprachverwendung (A2) | 5 10 |
Französischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung
(B1) | 5 |
Spanischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung
(B1) | 5 |
Bosnisch-, Kroatisch- oder Serbischkenntnisse zur
selbständigen Sprachverwendung (B1) | 5 |
Alter | maximal anrechenbare Punkte: 20 |
bis 35 Jahre bis 40 Jahre bis 45 Jahre | 20 15 10 |
Studium in Österreich | maximal anrechenbare Punkte: 10 |
zweiter Studienabschnitt bzw. Hälfte der vorgeschriebenen
ECTS-Anrechnungspunkte | 5 |
gesamtes Diplom- oder Bachelor- und Masterstudium | 10 |
Summe der maximal anrechenbaren Punkte | 100 |
erforderliche Mindestpunkteanzahl | 70 |
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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