Betriebsstätten-Handbuch
2. Aufl. 2015
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Kapitel 8 Währungs- und Umrechnungsprobleme
Wassermeyer
A. Fragen der Gewinnermittlung 8.1
B. Methodenprobleme 8.8
C. Zuordnung von Währungsgewinnen und -verlusten 8.9
A. Fragen der Gewinnermittlung
Inländisches Unternehmen mit ausländischer Betriebsstätte. Verfügt ein inländisches Unternehmen über eine ausländische Betriebsstätte, so finden zwei Gewinnermittlungen nebeneinander statt (Rz. 1.13). Im Inland wird der Gewinn für das gesamte Unternehmen nach inländischem Gewinnermittlungsrecht auf der Basis der inländischen Währung ermittelt und anschließend auf Stammhaus und Betriebsstätte aufgeteilt. Im Ausland wird zumindest der Betriebsstättengewinn nach ausländischem Recht auf der Basis der ausländischen Währung ermittelt. Ist das Unternehmen in Deutschland ansässig, so folgt die Verpflichtung, den Jahresabschluss in „Euro“ zu erstellen, aus § 244 HGB i.V.m. § 5 Abs. 1 EStG. Dies bedeutet, dass jeder einzelne Geschäftsvorfall, der in fremder Währung abgewickelt wurde, in Euro umzurechnen ist. Dabei wird üblicherweise der sog. Mittelkurs und nicht der Brief- bzw. der Geldkurs zugrunde gelegt. Dies gilt gleichermaßen für die Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern als auch für sonstige Aufwa...