Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 109. Ergänzungslieferung

2024

ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

§ 34d EStG Ausländische Einkünfte

idF der Bekanntmachung v.

(BGBl. I 2009, 3366, ber. 3862),

zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes v.

(BGBl. I 2019, 2886)

Ausländische Einkünfte im Sinne des § 34 c Absatz 1 bis 5 sind

  • 1. Einkünfte aus einer in einem ausländischen Staat betriebenen Land- und Forstwirtschaft (§§ 13 und 14) und Einkünfte der in den Nummern 3, 4, 6, 7 und 8 Buchstabe c genannten Art, soweit sie zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören;

  • 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15 und 16),

    • a) die durch eine in einem ausländischen Staat belegene Betriebsstätte oder durch einen in einem ausländischen Staat tätigen ständigen Vertreter erzielt werden, und Einkünfte der in den Nummern 3, 4, 6, 7 und 8 Buchstabe c genannten Art, soweit sie zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören,

    • b) die aus Bürgschafts- und Avalprovisionen erzielt werden, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausländischen Staat hat, oder

    • c) die durch den Betrieb eigener oder gecharterter Seeschiffe oder Luftfahrzeuge aus Beförderungen zwischen ausländischen oder von ausländischen zu inländischen Häfen erzielt werden, einschließlich der Einkünfte aus ...

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