Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 109. Ergänzungslieferung

2024

ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

§ 379 AO Steuergefährdung

idF der Bekanntmachung v.

(BGBl. I 2002, 3866; ber. BGBl. I 2003, 61),

zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes v.

(BGBl. I 2020, 1879)

[…]

(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig

[…]

  • 1c. entgegen § 138a Absatz 1, 3 oder 4 eine Übermittlung des länderbezogenen Berichts oder entgegen § 138a Absatz 4 Satz 3 eine Mitteilung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig (§ 138a Absatz 6) macht,

[…]

  • 1e. entgegen § 138d Absatz 1, entgegen § 138f Absatz 1, 2, 3 Satz 1 Nummer 1 bis 7 sowie 9 und 10 oder entgegen § 138h Absatz 2 eine Mitteilung über eine grenzüberschreitende Steuergestaltung nicht oder nicht rechtzeitig macht oder zur Verfügung stehende Angaben nicht vollständig mitteilt,

  • 1f. entgegen § 138g Absatz 1 Satz 1 oder entgegen § 138h Absatz 2 die Angaben nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitteilt,

  • 1g. entgegen § 138k Satz 1 in der Steuererklärung die Angabe der von ihm verwirklichten grenzüberschreitenden Steuergestaltung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,

[…]

(5) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 2 Nummer 1c kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahnd...

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