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Moritz/Schneider

Praxishandbuch Vertriebsrecht

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-5002-9

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Praxishandbuch Vertriebsrecht (1. Auflage)

S. 127Teil II. Franchising

Thomas Schneider

1. Franchising aus rechtlicher Sicht

1.1. Rechtsnatur des Franchisevertrags
1.1.1. Österreichische Literatur

350

Da der Franchisevertrag in Österreichgesetzlich nicht geregelt und demnach als Vertragstyp unbekannt ist, wird er als Innominatvertrag resp Vertrag sui generis bezeichnet. Er wird von bestehenden Vertragstypen abgegrenzt und sind auf den Franchisevertrag die Regelungen des Schuldrechts anzuwenden. Der Franchisevertrag kann auch Elemente von gesetzlich geregelten Vertragstypen enthalten, wie zB aus einem Dienst-, Gesellschafts-, Kauf-, Lizenz-, Know-how-, Miet-, Pacht- oder Händlervertrag. Zweifellos ist der Franchisevertrag ein Dauerschuldverhältnis.

351

Entsprechend klar und unmissverständliche Abgrenzungsregelungen im Franchisevertrag sind erforderlich. Befasst sich ein Franchisevertrag mit bestimmten rechtlichen Fragen nicht und ist somit unklar, welche zwingenden Regeln anzuwenden sind, löst dies die hM unter Anwendung der Kombinationstheorie, welche zur Anwendung gelangt, wenn kein Merkmal eines bekannten Vertrags eindeutig überwiegt. Gem diesem Theorieansatz sind für jede einzelne Leistung diejenigen Regelungen heranzuziehen, die der Intere...

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