Moritz/Schneider

Praxishandbuch Vertriebsrecht

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-5002-9

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Praxishandbuch Vertriebsrecht (1. Auflage)

S. 221Teil III. Der Vertragshändler

Wendelin Moritz

1. Was ist ein Vertragshändler?

659

Der Vertragshändler verkauft Waren oder Dienstleistungen im eigenen Namen. Er ist es, der mit dem Kunden den Kundenvertrag (das „Geschäft“) abschließt, nicht sein Auftraggeber und Lieferant (auch „Prinzipal“). Er ist es deshalb auch, der dem Kunden die Erbringung der vom Kunden erworbenen Leistung schuldet. Erfolgt diese Leistung mangelhaft, schuldet der Vertragshändler dem Kunden die gesetzliche Gewährleistung. Gleichermaßen ist es der Vertragshändler, der einen Anspruch gegen den Kunden auf Zahlung des vereinbarten Entgelts hat und diesen auch durchsetzen kann, wenn der Kunde diesen Anspruch nicht erfüllt.

660

Der Vertragshändler verkauft Waren oder Dienstleistungen nicht nur im eigenen Namen, sondern auch auf eigene Rechnung: Auch wirtschaftlich betrachtet ist das Geschäft mit dem Kunden sein Geschäft, nicht das Geschäft seines Lieferanten. Gewährt der Vertragshändler einen Rabatt, dann belastet das nur ihn, nicht auch den Lieferanten. Erzielt der Vertragshändler aus einem Geschäft einen ungewöhnlich hohen Gewinn, weil ein Kunde einen sehr hohen Preis zu bezahlen bereit ist, profitiert nur der Vertragshändler ...

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