Moritz/Schneider

Praxishandbuch Vertriebsrecht

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-5002-9

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Praxishandbuch Vertriebsrecht (1. Auflage)

S. 1Teil I. Der Handelsvertreter

Wendelin Moritz

1. Wer ist Handelsvertreter? Wer ist kein Handelsvertreter mehr?

1

Damit ein Vertriebsmittler als selbständigerHandelsvertreter (in der Folge einfach „Handelsvertreter“) und sein Vertragsverhältnis als Handelsvertretervertrag qualifiziert wird, müssen mehrere Merkmale kumulativ erfüllt sein (vgl § 1 HandelsvertretergesetzHVertrG):

  • Der Handelsvertreter vermittelt Geschäfte oder schließt Geschäfte ab. Dabei handelt er im fremden Namen und auf fremde Rechnung. Das Geschäft mit dem Kunden ist nicht „sein“ Geschäft, sondern das Geschäft seines Vertragspartners und Auftraggebers. Dieser Vertragspartner heißt „Unternehmer“ (nach älterer Diktion auch „Geschäftsherr“).

  • Der Handelsvertreter ist mit der Vermittlung oder dem Abschluss solcher Geschäfte ständig betraut. Das bedeutet, dass er verpflichtet ist, tätig zu werden und sich um die Vermittlung bzw den Abschluss von Geschäften zu bemühen.

  • Der Handelsvertreter ist selbständig und gewerbsmäßig tätig.

2

Ob ein vom Unternehmer eingesetzter Vertriebsmittler als Handelsvertreter anzusehen ist oder nicht, ist von großer Bedeutung, weil das HVertrG dem Vertriebsmittler ein recht hohes Schutzniveau bietet. Auf Kommissionsagenten ist das HVertrG ebenfalls...

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