Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
2. Aufl. 2019
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Artikel 32 Kündigung
Dieses Abkommen bleibt in Kraft, solange es nicht von einem Vertragsstaat gekündigt wird. Jeder Vertragsstaat kann nach dem Jahr … das Abkommen auf diplomatischem Weg unter Einhaltung einer Frist von mindestens sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres kündigen. In diesem Fall findet das Abkommen nicht mehr Anwendung
a) (in Staat A): …
b) (in Staat B): …
Übersicht
A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 4
I. Allgemeiner Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 4
II. Aufbau der Vorschrift Rz. 4
III. Rechtsentwicklung Rz. 5
B. Ende des zeitlichen Geltungsbereichs Rz. 13
I. Anwendungsdauer Rz. 13
II. Beendigungsarten Rz. 14
III. Rechtswirkungen der Kündigung Rz. 18
IV. Praktische Relevanz Rz. 20
C. Schlussklausel Rz. 21
D. Deutsches Muster-DBA Rz. 22
E. Multilaterales Instrument Rz. 23
F. Die DBA Deutschlands mit den wichtigsten Industriestaaten Rz. 24
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VI. It...