Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
2. Aufl. 2019
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Artikel 31 Inkrafttreten
(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in … ausgetauscht.
(2) Das Abkommen tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft, und seine Bestimmungen finden Anwendung
a) (in Staat A): …
b) (in Staat B): …
Übersicht
A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1
I. Allgemeiner Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 1
II. Aufbau der Vorschrift Rz. 4
B. Ratifikation des Abkommens (Abs. 1) Rz. 14
C. Inkrafttreten des Abkommens (Abs. 2) Rz. 17
I. Inkrafttreten Rz. 17
III. Zeitpunkt der Abkommensberechtigung Rz. 27
IV. Fortgeltung bei Gebietsveränderungen und Staatensukzessionen Rz. 30
D. Deutsches Muster-DBA Rz. 31
E. Multilaterales Instrument Rz. 32