Schönfeld/Ditz (Hrsg)

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Kommentar

2. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-504-23110-1

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Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) (2. Auflage)

Artikel 18 Ruhegehälter

Vorbehaltlich des Artikels 19 Absatz 2 können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.

Übersicht

  • A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1

  •  
    • I. Allgemeiner Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 1

    • 1. Grundsatz der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat Rz. 1

    •  
      • 2. Besondere Problemstellungen des Art. 18 Rz. 5

      • a) Art. 18 enthält kein Korrespondenzprinzip zwischen Anspar- und Auszahlungsphase Rz. 5

      • b) Risiko einer Keinmal- bzw. Doppelbesteuerung Rz. 8

      • c) Vermeidung von Keinmal- bzw. Doppelbesteuerungen in den neueren von Deutschland abgeschlossenen Länderabkommen Rz. 11

  • II. Aufbau der Vorschrift Rz. 12

  •  
    • III. Rechtsentwicklung Rz. 14

    • 1. Vergleich zwischen OECD-MA 1963, 1977, 1992, 2000 und 2010 Rz. 14

    • 2. OECD-MA 2017 Rz. 15

  •  
    • IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften Rz. 16

    •  
      • 1. Abkommensrecht Rz. 16

      • a) Einordnung des Art. 18 in die abkommensrechtlichen Vorschriften Rz. 16

      • b) Verhältnis zu abkommensrechtlichen Vorschriften im Einzelnen Rz. 18

    •  
      • 2. Innerstaatliches Recht Rz. 26

      • a) Unterscheidung zwischen unterschiedlichen Durchführungswegen Rz. 26

      • b) Leistungen der gesetzlichen Altersvorsorge Rz. 28

      •  
        • c) Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge Rz. 30

        • aa) Inter...

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