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Berger/Wakounig

100 Antworten zur Umsatzsteuer

dbv

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7041-0854-8

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100 Antworten zur Umsatzsteuer (1. Auflage)

S. 153Kapitel 13: Die Zusammenfassende Meldung (ZM)

13.1. Alle Fälle, bei denen eine ZM-Eintragung erforderlich ist?

Eine Zusammenfassende Meldung (ZM) muss gemacht werden bei

  • innergemeinschaftlichen Lieferungen (und ig Verbringen) durch den Lieferanten;

  • sonstigen Leistungen durch einen Unternehmer, dessen Leistungsort sich nach der B2B Grundregel im EU-Ausland bestimmt;

  • Dreiecksgeschäften durch den inländischen Erwerber (das ist der mittlere Unternehmer);

  • einer Konsignationslagerregelung beim Verbringen eines Gegenstandes in ein Konsignationslager in einem anderen Mitgliedstaat durch den Lieferanten.

Beispiel:

Der Unternehmer Ziegel (ATU12345678) hat im Monat 7 ua folgende Geschäftsfälle:

1.

Er erbringt an ein deutsches Unternehmen Dieter (DE123456789012) eine Beratungsleistung iHv € 1.000,--.

2.

Er liefert an Dieter eine Maschine um € 100.000,--.

3.

Weiters verbringt er Ersatzeile in ein Konsignationslager iHv € 5.000,--, die Dieter später bei Bedarf entnehmen wird.

4.

Er bestellt bei einem spanischen Unternehmen Sanchez eine weitere Maschine für Dieter um € 90.000,--, die direkt durch Sanchez von Spanien nach Deutschland geliefert wird. Er beansprucht für diese Lieferung an Dieter (€ 200.000,--) die Dreiecks...

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