100 Antworten zur Umsatzsteuer
1. Aufl. 2024
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S. 119Kapitel 11: Geschäftsfälle mit Auslandsbezug
11.1. Lieferung
11.1.1. Sie haben ins Ausland verkauft oder aus dem Ausland eingekauft, was tun?
Bei Auslandsbezug gilt es zunächst einmal festzustellen, ob es sich um eine Lieferung oder um eine Dienstleistung handelt. Das ist wesentlich, denn für jede Kategorie gibt es eigene Regeln, die zu beachten sind.
Liegt eine Lieferung oder Dienstleistung vor?
Danach Ortsbestimmung
Bei Lieferungen:
–von wo wird die Ware wohin transportiert
–völlig irrelevant ist die Ansässigkeit der Beteiligten
–bei Lieferungen kommt es immer auf den Warentransport an
Bei Dienstleistungen:
–Wer ist Empfänger?
–Welche Leistung wird erbracht?
Wichtig ist es daher den Ort der Leistung zu bestimmen.
Bei Lieferungen kommt es daher immer auf den Warentransport an.
Während eine Lieferung immer grenzüberschreitende Auswirkungen hat, weil es zwei Steuertatbestände gibt – in der EU eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung und korrespondierend im Bestimmungsland ein steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb –, wird eine sonstige Leistung nur in einem Staat ausgeführt und ist auch nur dort steuerbar bzw steuerpflichtig!
Bei Dienstleistungen steht größtenteils di...