100 Antworten zur Umsatzsteuer
1. Aufl. 2024
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S. 104Kapitel 9: Welche Aufzeichnungen muss ich in der Buchhaltung führen?
9.1. Was und wie sind die Belege in der Buchhaltung zu organisieren?
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Aufzeichnungspflichten | ||||||
Getrennte Aufzeichnungen für | getrennt nach Steuersätzen | Entgelte | Steuerbetrag | fortlaufend unter Angabe des Tages | am Ende des Voranmeldungszeitraum | Tag der Entrichtung |
steuerpflichtige Umsätze | ja | ja | ja | |||
steuerfrei Umsätze | ja | ja | ||||
Anzahlungen steuerpflichtig | ja | ja | ja | |||
Anzahlungen Reverse Charge Leistender | ja | ja | ||||
Anzahlungen Steuerfrei Leistender | ja | ja | ||||
Reverse Charge Leistender | ja | ja | ||||
Reverse Charge Empfänger | ja | ja | ja | |||
Steuerschuld Kraft Rechnungslegung | ja | ja | ja | |||
Einfuhr | ja | ja | ja | |||
Eigenverbrauch | ja | ja | ja | ja | ||
Vorsteuern | ja | ja | ||||
Vorsteuern aus Anzahlungen | ja | ja | ||||
Vorsteuern aus Reverse Charge | ja | ja | ||||
Anzahlungen | ja | ja |
S. 1059.2. Gibt es Sonderaufzeichnungspflichten?
Tätigt ein Unternehmer Lieferungen in das Gemeinschaftsgebiet oder bezieht er solche aus dem Gemeinschaftsgebiet, so ergeben sich folgende zusätzliche Aufzeichnungspflichten:
Es ist die Bemessungsgrundlage des ig Erwerbs getrennt nach Steuersätzen und hierauf entfallende Steuerbeträge aufzuzeichnen.
Bei einem Dreiecksgeschäft muss die UID des Empfängers der Lieferung aufgezeichnet werden.
Bei einer vorübergehenden Verwendung im Sinne des Art 3 Abs 1...