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Berger/Wakounig

100 Antworten zur Umsatzsteuer

dbv

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7041-0854-8

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100 Antworten zur Umsatzsteuer (1. Auflage)

S. 104Kapitel 9: Welche Aufzeichnungen muss ich in der Buchhaltung führen?

9.1. Was und wie sind die Belege in der Buchhaltung zu organisieren?


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Aufzeichnungspflichten
Getrennte Aufzeichnungen für
getrennt nach Steuersätzen
Entgelte
Steuerbetrag
fortlaufend unter Angabe des Tages
am Ende des Voranmeldungszeitraum
Tag der Entrichtung
steuerpflichtige Umsätze
ja
ja
ja
steuerfrei Umsätze
ja
ja
Anzahlungen steuerpflichtig
ja
ja
ja
Anzahlungen Reverse Charge Leistender
ja
ja
Anzahlungen Steuerfrei Leistender
ja
ja
Reverse Charge Leistender
ja
ja
Reverse Charge Empfänger
ja
ja
ja
Steuerschuld Kraft Rechnungslegung
ja
ja
ja
Einfuhr
ja
ja
ja
Eigenverbrauch
ja
ja
ja
ja
Vorsteuern
ja
ja
Vorsteuern aus Anzahlungen
ja
ja
Vorsteuern aus Reverse Charge
ja
ja
Anzahlungen
ja
ja

S. 1059.2. Gibt es Sonderaufzeichnungspflichten?

Tätigt ein Unternehmer Lieferungen in das Gemeinschaftsgebiet oder bezieht er solche aus dem Gemeinschaftsgebiet, so ergeben sich folgende zusätzliche Aufzeichnungspflichten:

  • Es ist die Bemessungsgrundlage des ig Erwerbs getrennt nach Steuersätzen und hierauf entfallende Steuerbeträge aufzuzeichnen.

  • Bei einem Dreiecksgeschäft muss die UID des Empfängers der Lieferung aufgezeichnet werden.

  • Bei einer vorübergehenden Verwendung im Sinne des Art 3 Abs 1...

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