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Berger/Wakounig

100 Antworten zur Umsatzsteuer

dbv

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7041-0854-8

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100 Antworten zur Umsatzsteuer (1. Auflage)

S. 57Kapitel 4: Die vermeintlich Privilegierten

4.1. Was sind echte und unechte Befreiungen

Wurde ein Umsatz als steuerbar qualifiziert, muss im nächsten Schritt seine Steuerpflicht untersucht werden, dh, ob er tatsächlich mit USt belastet wird.

Ein steuerbarer Umsatz kann steuerpflichtig oder steuerfrei sein. Im UStG unterscheidet man wiederum echte und unechte Steuerbefreiungen (siehe die obenstehende Abbildung).

Ist ein Umsatz echt von der USt befreit, so behält der Unternehmer – genauso wie bei steuerpflichtigen Leistungen – das Recht auf Vorsteuerabzug. Dies ist va bei Umsätzen iZm dem Ausland der Fall.

Liegt hingegen eine unechte Steuerbefreiung vor, ist der Vorsteuerabzug von Vorleistungen, die mit der befreiten Leistung im Zusammenhang stehen, ausgeschlossen. Ein unecht befreiter Unternehmer muss daher keine USt verrechnen, hat aber auch kein Recht auf Vorsteuerabzug. Dies ist bspw der Fall beim Kleinunternehmer, beim Arzt oder bei vielen Bankgeschäften. Für gewisse unecht befreite Tätigkeiten kann jedoch zur Steuerpflicht (Regelbesteuerung) optiert werden, dh, der Unternehmer kann auf die Befreiung verzichten und sich freiwillig der USt unterwerfen. (Vorteil: Dadurch entsteht das Recht ...

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