100 Antworten zur Umsatzsteuer
1. Aufl. 2024
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S. 51Kapitel 3: Die Behandlung der „kleinen“ Unternehmen
3.1. Wer gilt als Kleinunternehmer?
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😊 Gängige Auffassung des Finanzamtes: < 150 cm Körpergröße |
„Kleinunternehmer“ sind
inländische Unternehmer (das sind Unternehmer, die ihr Unternehmen im Inland betreiben),
bis maximal € 35.000,-- Umsätze netto im Veranlagungszeitraum.
Beachte: Die Grenze ist erst überschritten bei € 35.001,--!
Toleranzregel: Das einmalige Überschreiten der Umsatzgrenze um nicht mehr als 15% (das ergibt dann eine Umsatzgrenze von € 40.250,--) innerhalb eines Zeitraumes von fünf Kalenderjahren ist unbeachtlich.
Rudi eröffnet im Jahr 2020 seinen Betrieb. Seine Umsätze betragen:
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2020: 18.000 – | Kleinunternehmer |
2021: 26.000 – | Kleinunternehmer |
2022: 40.200 – | Kleinunternehmer (unter der 15%igen Überschreitung) |
2023: 38.800 – | Kein Kleinunternehmer (zwar unter der 15%igen Überschreitung, aber 2. Überschreitung innerhalb von 5 Jahren ist schädlich) |
2024: 26.000 – | Kleinunternehmer |
Ab wird eine EU-Kleinunternehmerregelung eingeführt und Österreich wird die Möglichkeit haben seine nationale Grenze weiter zu erhöhen. Dies wird voraussichtlich auch geschehen, wobei das Ausmaß bei Drucklegung noch nicht feststeht. B...