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Berger/Wakounig

100 Antworten zur Umsatzsteuer

dbv

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7041-0854-8

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100 Antworten zur Umsatzsteuer (1. Auflage)

S. 51Kapitel 3: Die Behandlung der „kleinen“ Unternehmen

3.1. Wer gilt als Kleinunternehmer?


Tabelle in neuem Fenster öffnen
😊 Gängige Auffassung des Finanzamtes: < 150 cm Körpergröße

„Kleinunternehmer“ sind

  • inländische Unternehmer (das sind Unternehmer, die ihr Unternehmen im Inland betreiben),

  • bis maximal € 35.000,-- Umsätze netto im Veranlagungszeitraum.

Beachte: Die Grenze ist erst überschritten bei € 35.001,--!

Toleranzregel: Das einmalige Überschreiten der Umsatzgrenze um nicht mehr als 15% (das ergibt dann eine Umsatzgrenze von € 40.250,--) innerhalb eines Zeitraumes von fünf Kalenderjahren ist unbeachtlich.

Beispiel:

Rudi eröffnet im Jahr 2020 seinen Betrieb. Seine Umsätze betragen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
2020: 18.000 –
Kleinunternehmer
2021: 26.000 –
Kleinunternehmer
2022: 40.200 –
Kleinunternehmer (unter der 15%igen Überschreitung)
2023: 38.800 –
Kein Kleinunternehmer (zwar unter der 15%igen Überschreitung, aber 2. Überschreitung innerhalb von 5 Jahren ist schädlich)
2024: 26.000 –
Kleinunternehmer

Hinweis

Ab wird eine EU-Kleinunternehmerregelung eingeführt und Österreich wird die Möglichkeit haben seine nationale Grenze weiter zu erhöhen. Dies wird voraussichtlich auch geschehen, wobei das Ausmaß bei Drucklegung noch nicht feststeht. B...

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