Gruppenbesteuerung
2. Aufl. 2017
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§ 9
Materialien
Regierungsvorlage zum AbgÄG 2014, Erläuterungen – Besonderer Teil
Zu Z 4 lit b (§ 9 Abs 3 KStG 1988):
Unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften sind im ersten Teilstrich enthalten, obwohl sie auch im zweiten Teilstrich erwähnt werden. Mit der Beseitigung der Doppelnennung wird ein Redaktionsversehen beseitigt.
Fassung gem AbgÄG 2010, BGBl I 2014/34
„2. § 9 wird wie folgt geändert:
b) In Abs. 3 letzter Teilstrich lautet der letzte Satz:
„Ein Mitbeteiligter einer Beteiligungsgemeinschaft kann nicht gleichzeitig Gruppenmitglied einer anderen Unternehmensgruppe sein.“
Regierungsvorlage zum AbgÄG 2010
Erläuterungen – Allgemeiner Teil
Im Rahmen der Gruppenbesteuerung sind bislang Beteiligungsgemeinschaften nicht nur als Gruppenträger, sondern auch auf mittlerer Ebene zulässig. Zudem besteht für Mitbeteiligte die Möglichkeit, einer anderen Unternehmensgruppe anzugehören. Die daraus erwachsende Komplexität sowie der hohe Verwaltungsaufwand stehen in einem Missverhältnis zur praktischen Bedeutung solcher Strukturen. Im Sinne der Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren sollen daher ab keine neuen Beteiligungsgemeinschaften auf mittlerer Ebene bzw. Mitbeteiligte, die Mitglied...