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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 24. Ergänzungslieferung

2024

ISBN: 978-3-85114-861-9

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Dokumentvorschau
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 41 EStG — Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften

Atzmüller

Aktuelle Hinweise

(24. Lieferung, Stand )

Gliederung:

1. Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023; BGBl I 2023/110)

2. Änderung durch das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 (GemRefG 2023; BGBl I 2023/188)

3. Änderung durch das Start-Up-Förderungsgesetz (BGBl I 2023/200)

1. Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023; BGBl I 2023/110)

In § 41 Abs 1 wird folgende Ziffer 16 angefügt:

„16. die Voraussetzungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 16c oder § 3 Abs. 1 Z 38 nicht vorlagen oder ein zu hoher Betrag unversteuert belassen wurde.“

In-Kraft-Treten:

§ 41 Abs 1 Z 16 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2023/110 tritt mit dem der Kundmachung im BGBl folgenden Tag () in Kraft.

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 2086 BlgNR XXVII. GP):

Es sollen Pflichtveranlagungstatbestände ergänzt werden, sodass in folgenden Fällen ein Pflichtveranlagungstatbestand vorliegt:

– Die Voraussetzungen für die Auszahlung von steuerfreien pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen an Sportler, Schiedsrichter oder Sportbetreuer liegen nicht vor bzw. die Betragsgrenzen wurden überschritten (§ 3 Abs 1 Z 16c).

– Die Voraussetzungen für die steuerfreie Behandlung von Zuschüssen oder sonstigen Leistungen von Sozialfonds liegen nicht vor bzw. die Betragsgrenzen wurden überschritten (§ 3 Abs 1 Z 38).

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