Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 24. Ergänzungslieferung

2024

ISBN: 978-3-85114-861-9

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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 30b EStG — Immobilienertragsteuer

Bodis/ Hammerl

Aktuelle Hinweise

(24. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023; BGBl I 2023/110)

In § 30b Abs 4 zweiter Satz tritt an die Stelle der Wortfolge „eine besondere Vorauszahlung in Höhe von 25%“ die Wortfolge „für im Kalenderjahr 2023 zugeflossene Einkünfte eine besondere Vorauszahlung in Höhe von 24% und für ab dem Kalenderjahr 2024 zugeflossene Einkünfte eine besondere Vorauszahlung in Höhe von 23%“.

In-Kraft-Treten:

§ 30b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2023/110 tritt mit in Kraft (Tag nach Kundmachung des BGBl).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 2086 BlgNR XXVII. GP):

Aufgrund der mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 Teil I, BGBl I 2022/10, umgesetzten stufenweisen Herabsetzung des Körperschaftsteuersatzes auf 24% im Kalenderjahr 2023 und auf 23% für die Kalenderjahre ab 2024 soll – korrespondierend zu den Änderungen in § 30b Abs 1a mit BGBl I 2022/10 – auch die Höhe der vom Steuerpflichtigen zu leistenden Vorauszahlungen gemäß § 30b Abs 4 zweiter Satz angepasst werden, wenn es sich bei dem Steuerschuldner um eine Körperschaft im Sinne des § 1 Abs 1 KStG 1988 handelt.

Die Regelung so...

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