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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 24. Ergänzungslieferung

2024

ISBN: 978-3-85114-861-9

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Dokumentvorschau
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 30a EStG — Besonderer Steuersatz für Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen

Hammerl

Aktuelle Hinweise

(18. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016; BGBl I 2015/118)

§ 30a wird wie folgt geändert:

a) In Abs 1 wird die Wortfolge „einem besonderen Steuersatz von 25%“ durch die Wortfolge „einem besonderen Steuersatz von 30%“ ersetzt.

b) In Abs 2 wird die Wortfolge „des besonderen Steuersatzes von 25%“ durch die Wortfolge „des besonderen Steuersatzes von 30%“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

§ 30a in der Fassung BGBl I 2015/118 tritt mit in Kraft und ist erstmalig für Veräußerungen nach dem anzuwenden.

Bei Steuerpflichtigen mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr ist bei Veräußerungen von Grundstücken vor dem noch § 30a Abs. 1 in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl I 2015/118 anzuwenden (§ 124b Z 276).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 684 BlgNR XXV. GP):

Der besondere Steuersatz für Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen soll von 25% auf 30% angehoben werden. Diese Erhöhung betrifft auch Grundstücksveräußerungen im betrieblichen Bereich, wobei die Ausnahmen ...

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