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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 24. Ergänzungslieferung

2024

ISBN: 978-3-85114-861-9

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Dokumentvorschau
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 30 EStG — Private Grundstücksveräußerungen

Bodis/ Hammerl

Aktuelle Hinweise

(24. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023; BGBl I 2023/110)

§ 30 wird wie folgt geändert:

a) In Abs 2 Z 2 wird nach der Wortfolge „Veräußerung von“ die Wortfolge „im Privatvermögen“ eingefügt.

b) In Abs 2 Z 4 erster Teilstrich entfällt das Wort „sowie“.

c) In Abs 2 Z 4 zweiter Teilstrich wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und das Wort „sowie“ nach dem Beistrich angefügt.

d) Nach Abs 2 Z 4 zweiter Teilstrich wird folgender dritter Teilstrich angefügt:

„– zur Umsetzung einer wechselseitigen Grenzbereinigung, sofern im jeweils betroffenen Fall eine allfällige Ausgleichszahlung den Betrag von 730 Euro nicht übersteigt.“

e) In Abs 7 entfällt im zweiten Satz die Wortfolge „in der Steuererklärung“.

In-Kraft-Treten:

§ 30 Abs 2 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2023/110 tritt mit in Kraft (§ 124b Z 427).

§ 30 Abs 2 Z 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2023/110 tritt mit in Kraft (§ 124b Z 426).

§ 30 Abs 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2023/110, ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023 anzuwenden (§ 124b Z 423).

Die Gesetze...

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