Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 24. Ergänzungslieferung

2024

ISBN: 978-3-85114-861-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 20 EStG — Nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben

Kofler/ Wurm

Aktuelle Hinweise

(24. Lieferung, Stand )

Änderung des Einkommensteuergesetzes (BGBl I 2022/194)

§ 20 Abs 1 Z 8 lautet:

„8. Aufwendungen oder Ausgaben für Entgelte im Sinne des § 67 Abs. 6, soweit sie die Grenzen des § 67 Abs. 6 Z 1 bis 3 übersteigen. Davon ausgenommen sind Entgelte, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses im Rahmen von Sozialplänen als Folge von Betriebsänderungen im Sinne des § 109 Abs. 1 Z 1 bis 6 des Arbeitsverfassungsgesetzes oder vergleichbarer gesetzlicher Bestimmungen anfallen.“

In-Kraft-Treten:

§ 20 Abs 1 Z 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2022/194 ist für alle nach dem geleisteten Zahlungen anzuwenden (§ 124b Z 418).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (IA 2892/A BlgNR XXVII. GP):

Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung G 228/2021 § 20 Abs 1 Z 8 mit aufgehoben. Dies wurde damit begründet, dass hinsichtlich der Zuerkennung von Abfertigungen im Rahmen von Sozialplänen – insbesondere auf Grund ihrer Erzwingbarkeit – eine Verletzung des objektiven Nettoprinzips vorliege, die durch keine Lenkungsziele gerechtfertigt werden könne.

Dementsprechend soll § 20 Abs 1 Z 8 ab dem dahingehend...

Daten werden geladen...