Einkommensteuergesetz
2024
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§ 16 EStG — Werbungskosten
Aktuelle Hinweise
(24. Lieferung, Stand )
Änderung durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2024 (PrAG 2024; BGBl I 2023/153)
In § 16 Abs 1 Z 7a lit a entfällt die Wortfolge „bis zum Kalenderjahr 2023“.
In-Kraft-Treten:
§ 16 Abs 1 Z 7a lit a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2023/153 tritt mit dem der Kundmachung im BGBl folgenden Tag () in Kraft.
Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:
EB zur Regierungsvorlage (RV 2217 BlgNR XXVII. GP):
Mit dem BGBl I 2021/52 wurden steuerliche Regelungen betreffend Homeoffice-Tätigkeiten von Arbeitnehmern – wie insbesondere das Homeoffice-Pauschale – befristet eingeführt, um der fortschreitenden Digitalisierung und dem zunehmenden beruflichen Arbeiten im Homeoffice gerecht zu werden.
Neben dem Homeoffice-Pauschale können auch Kosten für die Anschaffung ergonomischen Mobiliars bei Homeoffice-Tätigkeit in einem hinreichenden Ausmaß geltend gemacht werden.
Auch nach der COVID-19-Krise arbeiten viele Arbeitnehmer zeitweise im Homeoffice. Dementsprechend sollen die bis dato bis Ende 2023 befristeten steuerlichen Regelungen betreffend Homeoffice-Tätigkeiten unbefristet verlängert werden, wobei bei ergonomischem Mobiliar di...