zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 24. Ergänzungslieferung

2024

ISBN: 978-3-85114-861-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 124b Z 364 EStG

Mayr/ Tumpel

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gliederung:
1.
Allgemeines
1
2.
Jahressechstel
2

Kommentar

1. Allgemeines

1

Als Teil des KonjunkturstärkungsG 2020 (BGBl I 2020/96) wurde die gegenständliche Sonderregelung für das Jahr 2020 geschaffen, um die Besteuerung der sonstigen Bezüge (13./14. Monatsbezug) für Arbeitnehmer, die im Jahr 2020 in Kurzarbeit (§ 37b AMSG) waren, nach dem Einkommensteuertarif zu verhindern. Mit dem COVID-19-StMG soll die Sonderregelung auch für das Kalenderjahr 2021 gelten (IA BlgNR 1109 XXVII. GP 4).

2. Jahressechstel

2

Sonstige Bezüge iSv § 67, also Bezüge, die der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber erhält (insb einmalige Bezüge zB 13. und 14. Monatsentgelt, Belohnungen, Provisionen), werden grds begünstigt besteuert. Voraussetzung ist, dass die sonstigen Bezüge das sog Jahressechstel – also ein Sechstel der bereits zugeflossenen, auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezüge – nicht übersteigen (siehe § 67 Tz 17 ff).

Nach § 67 Abs 2 Satz 1 beträg...

Daten werden geladen...