Einkommensteuergesetz
2024
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§ 124b Z 352 EStG
Übersicht
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Gliederung: | |||
---|---|---|---|
1. | Allgemeines | 1 | |
2. | Sportlerpauschale | 2 |
Erlässe: LStR 2002 Rz 92k.
Monographien und Übersichtswerke: Resch (Hrsg), Das Corona-Handbuch, Wien 2020.
Sonstige Literatur: Lindmayr, 18. COVID-19-Gesetz mit steuerlichen Maßnahmen, ARD 2020, 27; Mayr, Die Steuerlegistik im 18. COVID-19-Gesetz, RdW 2020, 374; Sabara, 9. COVID-19-Gesetz, ARD 2020, 17.
Kommentar
1. Allgemeines
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Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs 1 Z 16c können in Zeiträumen, in welchen aufgrund der COVID-19-Krise die Sportstätten gesperrt sind und daher beispielsweise kein gemeinsames Training oder kein gemeinsamer Wettkampf stattfinden kann, weiterhin an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) steuerfrei ausgezahlt werden (vgl ErläutIA zu 18. COVID-19-Gesetz BlgNr 440 XXVII. GP 9).
2. Sportlerpauschale
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Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die von begünstigten Rechtsträgern nach § 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) ausgezahlt werden, sind iHv bis zu 60 € pro Einsatztag, höchstens aber 540 € pro Kalendermonat, von der ESt befreit. Das Pauschale ist nicht an das tatsächliche ...