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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 24. Ergänzungslieferung

2024

ISBN: 978-3-85114-861-9

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Dokumentvorschau
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 108i EStG — Verfügung des Steuerpflichtigen über Ansprüche

Doralt

Aktuelle Hinweise

(19. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2016 (AbgÄG 2016; BGBl I 2016/117)

§ 108i Abs 1 Z 3 wird wie folgt geändert:

a) In lit a entfällt am Ende das Wort „oder“.

b) In lit b wird das Wort „oder“ durch einen Beistrich ersetzt.

c) In lit c wird am Ende ein Beistrich eingefügt.

d) In lit d wird der Verweis auf „§ 18f des Versicherungsaufsichtsgesetzes“ durch den Verweis auf „§ 93 des VAG 2016“ und der Punkt am Ende durch einen Beistrich ersetzt.

e) Nach lit d wird folgende lit e angefügt:

„e) an ein Versicherungsunternehmen seiner Wahl als Einmalprämie für eine vom Steuerpflichtigen nachweislich abgeschlossene selbständige Pflegeversicherung, bei der ein Rückkauf oder eine Kapitalabfindung ausgeschlossen ist und die Leistung der Pflegeversicherung an einen Anspruch auf Pflegegeld gemäß dem Bundespflegegeldgesetz, BGBl. Nr. 110/1993, geknüpft ist“

In-Kraft-Treten:

§ 108i Abs 1 Z 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2016/117 tritt mit in Kraft (§ 124b Z 317).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 1352 BlgNR XXV. GP):

In lit d wird ein Verweis auf das neue Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 angepasst.

In lit e soll die Übertragung ein...

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