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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 24. Ergänzungslieferung

2024

ISBN: 978-3-85114-861-9

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Dokumentvorschau
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 4a EStG — Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen

Renner

Aktuelle Hinweise

(24. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 (GemRefG 2023; BGBl I 2023/188)

§ 4a samt Überschriften lautet:

„Freigebige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (Spendenbegünstigung)

§ 4a. (1) Freigebige Zuwendungen (Spenden) aus dem Betriebsvermögen

– zu begünstigten Zwecken (Abs. 2) an durch Bescheid begünstigte Einrichtungen (Abs. 3) sowie

– an die in Abs. 6 genannten Einrichtungen

gelten nach Maßgabe des Abs. 7 als Betriebsausgabe, soweit sie 10% des Gewinnes vor Berücksichtigung von Zuwendungen gemäß § 4b und § 4c und vor Berücksichtigung eines Gewinnfreibetrages nicht übersteigen. Soweit abzugsfähige Zuwendungen die angeführte Höchstgrenze übersteigen, können sie nach Maßgabe des § 18 Abs. 1 Z 7 als Sonderausgabe abgesetzt werden.

(2) Begünstigte Zwecke sind:

1. Gemeinnützige Zwecke gemäß § 35 BAO.

2. Mildtätige Zwecke gemäß § 37 BAO.

3. Die Durchführung

– von wissenschaftlichen Forschungsaufgaben,

– der Entwicklung und Erschließung der Künste oder

– von der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben, welche die wissenschaftliche oder künstlerische Lehre betreffen und dem Universitätsgesetz 2002 (UG), BGBl. I Nr. 120/2002...

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