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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 24. Ergänzungslieferung

2024

ISBN: 978-3-85114-861-9

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Dokumentvorschau
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 95 EStG — Schuldner und Abzugsverpflichteter

Franke/ Kirchmayr

Aktuelle Hinweise

(24. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023; BGBl I 2023/110)

§ 95 wird wie folgt geändert:

a) In Abs 2 Z 1 lit b dritter Teilstrich wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgender vierter Teilstrich eingefügt:

„– eine Wertpapierfirma im Sinne des § 3 WAG 2018, die an den Kuponinhaber solche Kapitalerträge auszahlt.“

b) In Abs 2 Z 1 wird in lit b im bisherigen fünften Teilstrich die Wortfolge „das Kreditinstitut, das die Kapitalerträge auszahlt“ durch die Wortfolge „das Kreditinstitut oder die Wertpapierfirma, die die Kapitalerträge auszahlen“ ersetzt.

c) In Abs 2 Z 2 wird im letzten Satz der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgender vierter Teilstrich angefügt:

„– eine Wertpapierfirma im Sinne des § 3 WAG 2018.“

d) In Abs 3 Z 2 wird der Klammerausdruck „(insbesondere Befreiungserklärung oder Widerrufserklärung)“ durch den Klammerausdruck „(insbesondere digitale Befreiungserklärung oder deren Widerruf)“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

§ 95 Abs 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2023/110 tritt mit dem der Kundmachung im BGBl folgenden Tag () in Kraft.

§ 95 Abs 3 Z 2 i...

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