Einkommensteuergesetz
2024
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§ 93 EStG — Abzugspflicht
Aktuelle Hinweise
(24. Lieferung, Stand )
Gliederung:
1. Änderung des Einkommensteuergesetzes (BGBl I 2022/194)
2. Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023; BGBl I 2023/110)
1. Änderung des Einkommensteuergesetzes (BGBl I 2022/194)
In § 93 Abs 4a Z 2 wird folgender Satz angefügt:
„Der Steuerabzug bewirkt in diesem Fall keine Steuerabgeltung gemäß § 97.“
In-Kraft-Treten:
§ 93 Abs 4a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2022/194 tritt mit dem der Kundmachung im BGBl folgenden Tag () in Kraft.
Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:
EB zur Regierungsvorlage (IA 2892/A BlgNR XXVII. GP):
Es soll ein Redaktionsversehen beseitigt werden. Nunmehr soll ausdrücklich klargestellt sein, dass ein Steuerabzug, der auf Grundlage der pauschalen Bewertung gemäß § 93 Abs 4a Z 2 erfolgt, keine Abgeltungswirkung nach § 97 entfaltet. Die tatsächlichen Einkünfte sind daher in diesen Fällen im Rahmen der Veranlagung zu deklarieren.
2. Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023; BGBl I 2023/110)
In § 93 Abs 5 wird nach dem letzten Teilstrich folgender fünfter Teilstrich angefügt:
„– Einkünfte im Sinne des § 32 Abs. 4 jenem Steuerpflichtigen zuzurechnen sind, bei dem ein Zufluss erfolgt. Ist die...