Einkommensteuergesetz
2024
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§ 3 EStG — Steuerbefreiungen
Aktuelle Hinweise
(24. Lieferung, Stand )
Gliederung:
1. Änderung durch das Teuerungs-Entlastungspaket Teil II (BGBl I 2022/163)
2. Änderung des Einkommensteuergesetzes (BGBl I 2022/194)
3. Änderung des Einkommensteuergesetzes (BGBl I 2022/220)
4. Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023; BGBl I 2023/110)
5. Änderung durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2024 (PrAG 2024; BGBl I 2023/153)
6. Änderung durch das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 (GemRefG 2023; BGBl I 2023/188)
1. Änderung durch das Teuerungs-Entlastungspaket Teil II (BGBl I 2022/163)
In § 3 Abs 1 wird nach Z 16c folgende Z 16d eingefügt:
„16d. Zuschüsse des Arbeitgebers für nicht beruflich veranlasste Fahrten im Rahmen von Carsharing bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr, nach Maßgabe folgender Bestimmungen:
a) Carsharing ist die Nutzung von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern oder Krafträdern, die einer unbestimmten Anzahl von Fahrern auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung und einem die Energiekosten miteinschließenden Zeit- oder Kilometertarif oder Mischformen solcher Tarife angeboten und vom Arbeitnehmer selbständig reserviert und genutzt werden können.
b) Der Zuschuss darf nur für die Nutzung von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern oder Krafträdern ...