Einkommensteuergesetz
2023
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§ 135 EStG
Kommentar
§ 135 wurde mit BGBl I 2008/140 wieder aufgehoben. Damit wurde ein Versehen beseitigt (Inkraftreten der Inkrafttretensbestimmung). Das Inkrafttreten der in § 135 angeführten Normen wurde in § 124b Z 147 EStG geregelt.