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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 23. Ergänzungslieferung

2023

ISBN: 978-3-7089-2328-4

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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 102 EStG — Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger

Ludwig

Aktuelle Hinweise

(21. Lieferung, Stand )

1. Änderung durch das Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018; BGBl I 2018/62)

In § 102 Abs 1 Z 3 entfällt die Wortfolge „mit umfassender Amts- und Vollstreckungshilfe“.

In-Kraft-Treten:

§ 102 Abs 1 Z 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2018/62 tritt mit in Kraft (Tag nach Kundmachung des BGBl).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 190 BlgNR XXVI. GP):

Die Wortfolge „mit umfassender Amts- und Vollstreckungshilfe“ in den § 6 Z 6 lit c und d und 102 Abs 1 Z 3 soll gestrichen werden, weil mit sämtlichen Staaten der EU sowie des EWR eine derartige Amts- und Vollstreckungshilfe besteht; deshalb ist es nicht notwendig, diese Voraussetzung explizit zu nennen.

2. Änderung durch das Steuerreformgesetz 2020 (St RefG 2020; BGBl I 2019/103)

§ 102 wird wie folgt geändert:

a) In Abs 1 Z 2 wird der bisherige Text zu Z 2 lit a und es wird folgende lit b eingefügt:

„b) Lohnsteuerpflichtige Einkünfte gemäß § 70 Abs. 2 Z 1, wenn

– andere veranlagungspflichtige Einkünfte bezogen wurden, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt,

– im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei ...

Einkommensteuergesetz

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