Praxishandbuch Körperschaftsteuer
1. Aufl. 2024
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S. 18420. Sanierungsgewinne
In diesem Kapitel wollen wir uns näher mit jenen Fällen beschäftigen, bei der Gläubiger einer Körperschaft einen Schuldnachlass zum Zwecke der Sanierung des überschuldeten Betriebs gewähren. Im Zusammenhang damit kann ein Sanierungsgewinn entstehen.
Dieser Sanierungsgewinn entsteht beim Unternehmen durch den Wegfall von Verbindlichkeiten oder anders gesagt, das Unternehmen muss einen Teil seiner Schulden an die Gläubiger nicht zahlen, es kommt dadurch zu einem „Reicherwerden“ der Gesellschaft.
Der Sanierungsgewinn kann gem § 23a KStG steuerlich begünstigt sein, wenn der Schuldnachlass beim betroffenen Unternehmen unter den folgenden Voraussetzungen erfolgt:
Das Unternehmen ist sanierungsbedürftig (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung).
Das Unternehmen muss sanierungsfähig sein (Sicherung des Fortbestandes).
Die im Rahmen des Schuldnachlasses getroffenen Maßnahmen müssen zur Sanierung geeignet sein (Sanierungseignung).
Schuldnachlass erfolgt in Sanierungsabsicht.
Schulden werden durch eine bedeutende Gläubigerzahl erlassen (eine Stundung reicht nicht aus).
Eine weitere Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 23a KStG und somit der steuerlichen Begünstigung ist, dass der Sanierungsgewin...