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Praxishandbuch Körperschaftsteuer

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4905-4

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Dokumentvorschau
Praxishandbuch Körperschaftsteuer (1. Auflage)

S. 16717. Sonderausgaben

17.1. Grundlagen

Unter dem Begriff der Sonderausgaben sind – wie im EStG – jene Aufwendungen zu verstehen, bei denen es sich weder um Betriebsausgaben noch Werbungskosten handelt. Die wichtigste Sonderausgabe des KStG ist der Verlustabzug.

Um den Begriff des Verlustabzugs besser einordnen zu können, kann zunächst zwischen dem eigentlichen Verlustabzug und einem (zeitlich vorgelagerten) Verlustvortrag unterschieden werden. Es wird aber darauf hingewiesen, dass diese Begriffe in der Praxis oftmals synonym verwendet werden. Zum besseren Verständnis wird diese Unterteilung aber bei den kommenden Ausführungen beibehalten.

17.2. Verlustvortrag

Soweit Verluste im Entstehungsjahr nicht verwertet werden können, dürfen diese in die Folgejahre vorgetragen und dort verwertet werden. Dazu müssen allerdings die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Ermittlung des Verlustes muss durch eine ordnungsmäßige Buchführung erfolgen. Eine Versagung des Verlustvortrags ist allerdings nur bei schwerwiegenden Buchführungsmängeln zulässig. Soweit der Verlustvortrag der Höhe nach und überprüfbar berechnet werden kann, liegt kein schädlicher Buchführungsmangel vor. Selbst pauschale Schätzungen in Te...

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