Praxishandbuch Körperschaftsteuer
1. Aufl. 2024
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S. 16616. Hybride Gestaltungen § 14 KStG
Im Jahr 2020 ist der § 14 KStG neu gefasst worden. Es handelt sich dabei um eine weitere Abzugsbeschränkung des Körperschaftsteuerrechts im Falle von Steuerdiskrepanzen.
Für die Anwendbarkeit des § 14 KStG müssen
hybride Gestaltungen
zwischen verbundenen Unternehmen oder
bei einer strukturierten Gestaltung
vorliegen.
Eine hybride Gestaltung dient dazu, bei bestimmten grenzüberschreitenden Konstellationen
einen doppelten Abzug von Aufwendungen in mehreren Staaten oder
einen Abzug von Aufwendungen ohne korrespondierende Erfassung von Erträgen in einem anderen Staat zu ermöglichen.
Soweit eine hybride Gestaltung vorliegt, wird die Steuerdiskrepanz neutralisiert durch
eine primäre Maßnahme (= Versagung des steuerlichen Abzugs im Inland) oder
eine sekundäre Maßnahme (= steuerliche Erfassung der Erträge im Inland).
Im § 14 KStG finden sich dazu eine Reihe weiterer Definitionen und Sonderfälle.