Praxishandbuch Körperschaftsteuer
1. Aufl. 2024
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S. 14413. Außerbetriebliche Sphäre
In den vergangenen Jahren hat sich die Judikatur immer wieder mit der Frage beschäftigt, welche Rechtsfolgen der folgende Sachverhalt auslösen kann: Eine Gesellschaft hat eine Immobilie angeschafft oder hergestellt und es kommt infolgedessen zur Überlassung dieser Immobilie an die Gesellschafterin.
Relevant bei der Beurteilung ist vor allem, ob das Wirtschaftsgut der Einkommenserzielung dient. Wenn dies nicht der Fall ist, so erfolgte die Immobilienanschaffung im Interesse der Gesellschafterin (ist also sozietär veranlasst). Diesfalls wird die Betriebsvermögenseigenschaft des Wirtschaftsgutes verneint, es kommt dadurch zu einer Zuordnung zum steuerneutralen Bereich der Körperschaft. Dabei handelt es sich um die außerbetriebliche Sphäre der Gesellschaft.
In der Praxis ist ein solcher Umstand naturgemäß nicht so einfach zu erkennen, es bedarf deshalb eines sinnvollen Prüfungsmaßstabs, um diesen Sachverhalt richtig einzuordnen.
Für die Lösung kommen dabei drei Varianten in Betracht:
Funktionierender Mietenmarkt
Zunächst ist ein Fremdvergleich dahingehend anzustellen, ob die Nutzungsüberlassung zwischen fremden Dritten dergestalt erfolgt wäre. Dazu wird zu klären...