Praxishandbuch Körperschaftsteuer
1. Aufl. 2024
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S. 11911. Passiveinkünfte
11.1. Betroffene Gesellschaften nach § 10a Abs 1 KStG
Erzielt eine niedrigbesteuerte ausländische Körperschaft Passiveinkünfte, sind diese der beherrschenden Körperschaft hinzuzurechnen. Man spricht von der Hinzurechnungsbesteuerung. Erträge aus internationalen Schachtelbeteiligungen und aus qualifizierten Portfoliobeteiligungen sind bei der beteiligten Körperschaft nicht von der KöSt befreit, sondern die ausländische Steuer wird auf die inländische KöSt angerechnet. Man spricht von einem Methodenwechsel (Anrechnungsmethode anstelle von Befreiungsmethode).
Unter einer ausländischen Körperschaft ist jedes nicht eigentümerlose ausländische Rechtsgebilde zu verstehen, dass aufgrund eines Typenvergleichs mit einer inländischen Körperschaft vergleichbar ist und dessen Sitz im Ausland liegt. Das gilt auch für eine doppelt ansässige ausländische Körperschaft mit Ort der Geschäftsleitung im Inland.
Niedrigbesteuerung einer ausländischen Körperschaft liegt immer dann vor, wenn deren tatsächliche Steuerbelastungen im Ausland nicht mehr als 12,5 % beträgt. Das Einkommen ist nach § 5 Abs 1 EStG, also nach österreichischem Steuerrecht, zu ermitteln. Diesem Einkommen wird die tatsächliche ausländische Steuerb...