Praxishandbuch Körperschaftsteuer
1. Aufl. 2024
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S. 10110. Beteiligungsertragsbefreiung
10.1. Grundlagen
Wie bereits im Kapitel 2.5. gezeigt, werden Ausschüttungen bei der empfangenden Körperschaft von der Körperschaftsteuer befreit. Dadurch wird eine Doppel- bzw Mehrfachbesteuerung der erwirtschafteten Gewinne vermieden.
Eine Tochter-GmbH erzielt aus der Produktion von Ersatzteilen einen Gewinn vor Steuern von 259.740 Euro. Die 100-%-Gesellschafterin (Mutter-GmbH) beschließt die höchstmögliche Ausschüttung von 200.000 Euro (Gewinn nach Steuern).
Die Mutter-GmbH hat einen Gewinn vor Steuern von 150.000 Euro aus dem Verkauf von Maschinenteilen erwirtschaftet. Zusätzlich erhält die Mutter-GmbH in diesem Jahr die Ausschüttung von 200.000 Euro von der Tochter-GmbH. In Summe ist die Mutter-GmbH um 350.000 Euro reicher geworden. Allerdings besteht aufgrund der Beteiligungsertragsbefreiung keine Steuerpflicht für die erhaltene Ausschüttung, nur die Gewinne aus dem eigenen Verkauf der Maschinenteile unterliegen bei der Mutter-GmbH der Körperschaftsteuer.
Es handelt sich hierbei um eine sachliche Steuerbefreiung – die sogenannte Beteiligungsertragsbefreiung gem § 10 KStG. Vereinfacht gesagt behandelt der § 10 KStG jene Fälle, in denen eine österreichische (Mut...