Praxishandbuch Körperschaftsteuer
1. Aufl. 2024
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S. 628. Sachliche Steuerpflicht
8.1. Sachliche Steuerpflicht von unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften
8.1.1. Grundlagen
Die sachliche Steuerpflicht klärt, was der Körperschaftsteuer unterliegt und ist für unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften in § 7-20 KStG geregelt.
Die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist das Einkommen, welches in § 7 (2) KStG definiert wird. Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte aus den im § 2 (3) des Einkommensteuergesetzes aufgezählten Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten, die sich aus den einzelnen Einkunftsarten ergeben, und nach Abzug der Sonderausgaben (§ 8 (4)) und des Freibetrages für begünstigte Zwecke (§ 23).
Der Gewinn der Körperschaft ist Basis für die Einkommensermittlung. Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung nach den Vorschriften des EStG außer es gelten besondere Regelungen des KStG.
Ausgehend davon sind grundsätzlich alle Einkunftsarten des EStG auch bei der Körperschaftsteuer denkbar. Körperschaften können also grundsätzlich verschiedene Einkunftsarten aufweisen, bspw über land- und forstwirtschaftliche Einkünfte neben Einkünften aus Kapitalvermögen verfügen. Ausgenommen davon ist allerdings die Einkunftsart „Nichtselbständige Arbeit“. Dafür wäre ein Dien...