Praxishandbuch Körperschaftsteuer
1. Aufl. 2024
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S. 11. Einleitung
1.1. Grundlagen
Die Körperschaftsteuer (kurz KöSt) und die Einkommensteuer (kurz ESt) bilden zusammen die österreichischen Ertragsteuern. Im Ertragsteuerrecht wird allgemein unterschieden zwischen
natürlichen Personen,
Personengesellschaften und
Körperschaften.
Natürliche Personen (Menschen) sind Steuersubjekte des EStG. Personengesellschaften stellen eine Besonderheit dar, diese sind keine eigenständigen Steuersubjekte. Sie unterliegen weder der Einkommen- noch der Körperschaftsteuer. Die wichtigsten Beispiele für Personengesellschaften sind:
Offene Gesellschaft (OG)
Kommanditgesellschaft (KG)
GesBR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Körperschaften schließlich sind Steuersubjekte des KStG, nur diese unterliegen der Körperschaftsteuer.
Die Kapitalgesellschaften zählen zu den häufigsten Vertretern der Körperschaften. Es handelt sich dabei um einen Oberbegriff für die folgenden Körperschaften:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Aktiengesellschaft (AG)
Da es bei der Beurteilung von steuerlichen Sachverhalten oft ratsam ist, eine Skizze der beteiligten Personen anzufertigen, haben sich im Laufe der Zeit dafür verschiedene Symbole herausgebildet. Das Symbol für Körperschaften ist ein R...