Internationales Versicherungsvertragsrecht
1. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. VVorwort
Das Internationale Versicherungsvertragsrecht nach der Rom I-VO ist ein überaus komplexes Normengefüge mit einer regelrechten Fülle von verschiedenen Anknüpfungsmomenten für die einzelnen Versicherungsverträge. Die Komplexität der Anknüpfungsnormen ist zu einem Gutteil dem Umstand geschuldet, dass das Versicherungsvertragsstatut nach der Rom I-VO lediglich eine konsolidierte Fassung des bis dahin geltenden Richtlinienrechts der Union darstellt. Demzufolge hat Art 7 Rom I-VO nur einen eingeschränkten Anwendungsbereich. Die Bestimmung gilt uneingeschränkt nur für Versicherungsverträge über Großrisiken. Bei Versicherungsverträgen über Massenrisiken ist dagegen danach zu differenzieren, ob das Risiko innerhalb oder außerhalb der Union beliegt. Nur wenn das Risiko innerhalb der Union beliegt, ist Art 7 Rom I-VO anzuwenden. Ansonsten ist nach den allgemeinen Regeln der Art 3 ff Rom I-VO anzuknüpfen. Die Anknüpfung von Pflichtversicherungsverträgen folgt überhaupt eigenen Regeln. Und schließlich gilt das Versicherungsvertragsstatut des Art 7 Rom I-VO für Rückversicherungsverträge gar nicht; diese sind nach Art 3 ff Rom I-VO anzuknüpfen.
Um der beschriebenen Komplexität der Rechtslag...